
Einen Rückbildungsgymnastikkurs erstattet Ihnen anteilig Ihre Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kurse von staatlich examinierten Hebammen geleitet werden, was bei der FTG Frankfurt selbstverständlich der Fall ist. Bei Schwangerschaftsgymnastik, Yoga für Schwangere sowie Yoga & Pilates-Rückbildung etc. bitten wir um individuelle Absprache mit Ihrer Krankenkasse.

Unsere staatlich examinierten Hebammen Doris Kleiner (li) und Kerstin Krauss (re)
Der Erstattungssatz der Krankenkasse liegt bei 5,71 Euro pro Zeitstunde.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass nur Stunden erstattet werden, an denen Sie auch tatsächlich teilgenommen haben. Unsere Kursleiterinnen führen hierzu eine Anwesenheitsliste.
Nach Ende des Kurses bekommen Sie von uns per Post eine Bestätigung über Ihre Kursteilnahme, die entrichtete Gebühr sowie Ihrer persönlichen Anwesenheitsstatistik. Unserer Bestätigung beigefügt erhalten Sie auch den Nachweis, dass der Kurs durch eine qualifizierte Hebamme geleitet wurde.
Diese Unterlagen können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um anteilig Ihre entrichtete Gebühr erstattet zu bekommen. Weiterführende Fragen können Ihnen Ihre eigene Krankenkasse sowie die Mitarbeiter/innen der FTG Frankfurt, (Tel. 069 970721-0), beantworten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die vielfältigen Aufgaben der FTG Frankfurt als gemeinnütziger Sportverein können jederzeit durch Spenden unterstützt und gefördert werden.
Selbstverständlich erhalten Sie für jede Spende eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
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